Sie bewerten die Auswirkung jedes Geschäftsservices im Zeitverlauf. Die Arbeitsmappe leitet daraus die maximal tolerierbare Unterbrechungsdauer, die Wiederanlaufzeit, den tolerierbaren Datenverlust und die Einstufung als kritische oder wichtige Funktion ab – samt der schriftlichen Begründung, nach der die Aufsicht fragen kann.
Strukturiert nach ISO/TS 22317:2021, einer Technischen Spezifikation mit Leitlinien. Eine Zertifizierung nach dieser Spezifikation ist nicht möglich, und wir sind keine Zertifizierungsstelle.
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Art. 11 Abs. 5 DORA verpflichtet Finanzunternehmen, eine Analyse der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit (Business-Impact-Analyse) im Hinblick auf ihre Exponierung gegenüber schwerwiegenden Betriebsstörungen durchzuführen und die möglichen Folgen anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zu bewerten. Art. 12 Abs. 6 verlangt anschließend, für jede Funktion Vorgaben für die Wiederherstellungszeit und den Wiederherstellungspunkt festzulegen.
Das sind zwei getrennte Pflichten, und die zweite lässt sich ohne die erste nicht seriös erfüllen. Genau diese Abfolge bildet die Arbeitsmappe ab.
Die einzige Eingabe, die von Ihnen verlangt wird, ist die Schwere der Auswirkung auf einer Skala von 0 bis 4 – für fünf Kategorien und zu fünf Zeithorizonten: nach einer Stunde, vier Stunden, einem Tag, drei Tagen und einer Woche. Fünfundzwanzig Zellen je Geschäftsservice.
Alles Übrige wird berechnet: Die maximal tolerierbare Unterbrechungsdauer ist der erste Horizont, an dem die Auswirkung Ihre Toleranzschwelle erreicht, die Wiederanlaufzeit wird mit Sicherheitsabstand vorgeschlagen, und die Kritikalitätsstufe sowie die Einstufung nach Art. 3 Nr. 22 formulieren sich selbst, einschließlich der Begründung.
DORA nennt keine Frist. Art. 3 Nr. 22 stellt auf die Wesentlichkeit der Auswirkung ab, nicht auf Stunden. Jedes Finanzunternehmen muss seine eigene Schwelle festlegen, begründen und dokumentieren.
Die Arbeitsmappe schlägt 72 Stunden als Ausgangswert vor, erläutert, warum diese Wahl vertretbar ist, und übernimmt Ihren Wert in jede erzeugte Begründung – die Entscheidung ist damit dokumentiert statt nur unterstellt.
Die Auswirkungsanalyse steht vor allem anderen. Sie liefert die Liste der kritischen oder wichtigen Funktionen, die Sie anschließend in das Informationsregister eintragen müssen, und sie setzt die Wiederherstellungsziele, die Ihre Fortführungspläne einhalten müssen. Wer sie nachträglich erstellt, rekonstruiert eine Begründung – und das sieht man dem Ergebnis an.
Zur Methodik der Einstufung kritischer oder wichtiger Funktionen →
Nein, und nichts kann es sein. ISO/TS 22317:2021 ist eine Technische Spezifikation mit Leitlinien für die Business-Impact-Analyse, keine Anforderungsnorm: Keine Organisation, kein Produkt und kein Arbeitsergebnis ist danach zertifizierbar. Was ein Praktiker tun kann, ist ihrem Prozess zu folgen, und genau das setzt diese Arbeitsmappe um. Wir sagen bewusst „strukturiert nach“ – nicht „konform“ –, und wir meinen es wörtlich.
Nein. Art. 3 Nr. 22 ist über die Wesentlichkeit der Auswirkung formuliert, nicht in Stunden. Jedes Finanzunternehmen legt seine eigene Schwelle fest, begründet und dokumentiert sie. Die Arbeitsmappe schlägt 72 Stunden als Ausgangswert vor, erläutert, warum das vertretbar ist, und übernimmt Ihren Wert in jede Begründung.
Dafür ist es gebaut. Der Interviewleitfaden liefert die Fragen für den Workshop und die typischen Fallen in den Antworten, die Bewertungsanker verhindern willkürliches Scoring, und vierzehn Datenqualitätsprüfungen fangen die Fehler ab, an denen eine BIA in der Prüfung scheitert. Sie müssen die Methode nicht vorab kennen: Sie bewerten die Auswirkung, den Rest erledigt die Arbeitsmappe.
Weder noch. Es gibt keine Makros, und die Formeln verzichten bewusst auf dynamische Arrays. Die Arbeitsmappe verhält sich in LibreOffice Calc und in älteren Excel-Versionen identisch.
Ja. Die Lizenz deckt den beruflichen Einsatz in Beratungsmandaten ab. Ein benannter Käufer, aber eine unbegrenzte Zahl von Analysen: Legen Sie je Mandat eine Kopie an.
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